04.01.02.05 (Nordrhein-Westfalen) Installieren und Betreuen von IT-(Betriebs-)Systemen (Systembetreuer)
- Laufende Nr
- 130
- SYS_1
- 04
- SYS_2
- 04.01
- SYS_3
- 04.01.02
- SYS_4
- 04.01.02.05
- ORGEINHEIT
- Systemorientierte Informationsverarbeitung
- UNB
- Informationsverarbeitung und Organisation
- AUFGFAM
- Systemmanagement
- ERAAA
- Installieren und Betreuen von IT-(Betriebs-)Systemen (Systembetreuer)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- E 5
- BW
- 8
- Mitte
- E 5
- NRW
- EG 8
- NS
- 6
- NV
- EG 5
- SAC
- E 5
- SAH
- E 5
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Installieren und Betreuen von lokalen IT-(Betriebs-) Systemen
Installieren und Betreuen von lokalen, standardisierten IT-(Betriebs-) Systemen und betriebssystemnaher Software nach Vorgaben des Systemmanagements. Sicherstellen der Betriebsbereitschaft. Installieren und integrieren von Basis- und Standardsoftware. Einrichten von Datenschnittstellen nach Spezifikationen.
Beheben von Störungen und Fehlern
Analysieren von Störungen in der (Betriebs-)Systemsoftware. Fehler, ggf. unter Einschaltung interner/externer IT-Stellen, identifizieren und beheben. Beraten und Hilfestellung gegenüber Operating bei Problemen mit Netzwerken, Batch- und Rechenzentrumsabläufen.
Anpassen von Systemen
Anpassen von IT-(Betriebs-)Systemen und betriebssystemnaher Software nach Vorgaben des Systemmanagements. Softwareanpassung für neu zu installierende Hardware-Peripherie (z.B. Generierung von Bildschirm-Steuereinheiten, Druckern). Tuning systemnaher Software. Testen von systemnaher Fremdsoftware. Beraten bei Auswahl und Beschaffung an Hand von Herstellerangaben oder betrieblicher Standards. Anpassen und Pflegen von Dateiverwaltungssoftware. Umsetzen von Sicherheitsvorschriften incl. Zugriffsberechtigung. Betreuung/Unterstützung von Systemarbeiten und -änderungen durch Herstellerpersonal.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen Installation und Betreuung von Hard- und Software sowie Nutzerberatungen abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. IT-Systemelektroniker/-in. | 8 | 58 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Zur Kenntnis der betrieblichen Standards sowie Störungsbeseitigungen und Systemanpassungen bis zu einem Jahr ausreichend. | - | - |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Durch Systemmanagement vorgegeben ist ein gewisser Spielraum für Standardsysteme. | 2 | 10 |
| 3. | Kooperation Sichern der Betriebsbereitschaft, Störungsbehebungen sowie Systemanpassungen erfordern regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit. | 2 | 4 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Summe Punkte | 72 |